Höhe der Vergütung des Sachverständigen im Insolvenzeröffnungsverfahren
LG Bochum, vom 28.01.2005 - Aktenzeichen 10 T 97/04
DRsp Nr. 2006/10645
Höhe der Vergütung des Sachverständigen im Insolvenzeröffnungsverfahren
Beauftragt das Insolvenzgericht gem. § 5InsO einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zu verschiedenen Fragen, so ist der Stundensatz mit 80 Euro zu bemessen. § 9 Abs. 2 JVEG ist nicht anwendbar, da diese Vorschrift nur für die gutachterliche Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters gilt.