OLG Köln - Beschluss vom 06.10.2000
2 W 172/00
Normen:
InsO § 26 ;
Fundstellen:
ZInsO 2000, 606
ZInsO 2000, 627

Höhe des Kostenvorschusses im Verbraucher-Insolvenzverfahren

OLG Köln, Beschluss vom 06.10.2000 - Aktenzeichen 2 W 172/00

DRsp Nr. 2005/3621

Höhe des Kostenvorschusses im Verbraucher-Insolvenzverfahren

1. Ein Kostenvorschuss in Höhe von 3.000 DM ist im Verbraucher-Insolvenzverfahren nicht unangemessen hoch. 2. Bei der Bemessung des Kostenvorschusses ist das zeitnah, d.h. innerhalb der nächsten Monate anfallende pfändbare Einkommen des Schuldners zu berücksichtigen.

Normenkette:

InsO § 26 ;
Fundstellen
ZInsO 2000, 606
ZInsO 2000, 627