Höhe des Kostenvorschusses im Verbraucher-Insolvenzverfahren
OLG Köln, Beschluss vom 06.10.2000 - Aktenzeichen 2 W 172/00
DRsp Nr. 2005/3621
Höhe des Kostenvorschusses im Verbraucher-Insolvenzverfahren
1. Ein Kostenvorschuss in Höhe von 3.000 DM ist im Verbraucher-Insolvenzverfahren nicht unangemessen hoch.2. Bei der Bemessung des Kostenvorschusses ist das zeitnah, d.h. innerhalb der nächsten Monate anfallende pfändbare Einkommen des Schuldners zu berücksichtigen.