Die Berufung des Klägers gegen das am 22. Mai 2014 verkündete Urteil des Landgerichts Wiesbaden wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung fallen dem Kläger zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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