I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.05.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (
"1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.600,-- EUR zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen."
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
II. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und des Berufungsverfahrens.
III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
Der Kläger wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 12.09.2007 (Bl. 10 d. A.) zum Treuhänder über das Vermögen des R. (im Folgenden Schuldner genannt), bezüglich dessen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, bestellt.
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