Autoren: Riedel/Keller |
Zur Erstellung eines Insolvenzplans stellen die IDW-Anforderungen wesentlich auf Unterlagen der internen und externen Rechnungslegung ab (vgl. IDW S 2 FN-IDW 3/2000, 81 ff.). Die einzelnen Bestandteile dieser Informationsgrundlagen wie auch der notwendigen Anlagen zu einem Insolvenzplan (dazu auch Teil 9/2.4) werden wie folgt erläutert:
Insolvenzpläne werden im Wesentlichen auf der Grundlage der nachfolgend aufgeführten Unterlagen der internen und externen Rechnungslegung erstellt. Dazu gehören
Verträge und sonstige Unterlagen zu den wirtschaftlichen und finanziellen Grundlagen des Unternehmens sowie deren Analyse, |
Jahresabschlüsse und Lageberichte im Mehrjahresvergleich, |
Unternehmenskonzept (Umgestaltungskonzept bei Fortführungs- beziehungsweise Liquidationsstrategie), |
Überschuldungsstatus/Überschuldungsrechnung (vgl. FN-IDW 4/2015, S. 202 ff.) und |
aktuelle Finanz- und Liquiditätsplanung. |
Zusätzlich zu diesen bei vorbereiteten Plänen bereits vor Verfahrenseröffnung vorliegenden bzw. erstellten Unterlagen stehen für Insolvenzpläne, die nach Verfahrenseröffnung erstellt werden, weitere Daten zur Verfügung:
Masseverzeichnis gem. § 151 InsO als Inventar der aktivischen Massegegenstände mit in der Regel doppelter Wertangabe: Fortführungswerte und Regelabwicklungswerte (sog. "Stilllegungswerte"), |
Gläubigerverzeichnis gem. § 152 InsO als Inventar der passivischen Posten und |
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