I.
Nachdem die Insolvenzschuldnerin, die Firma H. GmbH, am 08.03.2005 einen Eigenantrag gestellt hatte, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 01.06.2005 (Anlage K 1) das Insolvenzverfahren über deren Vermögen eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt. Dieser begehrt von der Beklagten Auszahlung von Kontokorrentverrechnungen unter dem Gesichtspunkt der Insolvenzanfechtung.
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