Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 17. September 2008 aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 20. Juni 2008 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Rechtsmittelverfahren fallen dem Kläger zur Last.
Von Rechts wegen
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