Insolvenzanfechtung bei Auszahlung einer Risikolebensversicherung
SchlHOLG, Urteil vom 29.10.2014 - Aktenzeichen 9 U 50/14
DRsp Nr. 2015/815
Insolvenzanfechtung bei Auszahlung einer Risikolebensversicherung
Auch die Auszahlung der von einer Risikolebensversicherung für den Fall des Todes des Schuldners versprochenen Versicherungssumme unterliegt der Insolvenzanfechtung. Anfechtungsrechtlich besteht kein Unterschied zu Leistungen einer Kapitallebensversicherung (hierzu BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003, IX ZR 252/01).