Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 30.01.2006 - Az.:
Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 55 %, die Beklagte 45 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger hat in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma A GmbH in O1 die beklagte ...kasse des ... nach erfolgter Insolvenzanfechtung auf Rückgewähr der von der Insolvenzschuldnerin gezahlten Sozialversicherungsbeiträge und von Winterbauumlagebeträgen in Anspruch genommen.
- Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Tatbestand des angegriffenen landgerichtlichen Urteils gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen. -
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