OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 15.09.2006
19 U 42/06
Normen:
InsO § 143;
Vorinstanzen:
LG Wiesbaden, vom 30.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 236/04

Insolvenzanfechtung der Zahlung der Winterbauumlage gegenüber der als Einzugstelle tätigen Krankenkasse

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.09.2006 - Aktenzeichen 19 U 42/06

DRsp Nr. 2017/547

Insolvenzanfechtung der Zahlung der Winterbauumlage gegenüber der als Einzugstelle tätigen Krankenkasse

Die als Einzugstelle tätige Krankenkasse ist nicht Rückgewährschuldnerin der mit den Sozialversicherungsbeiträgen gezahlten Winterbauumlage, da sie insofern lediglich als Zahlstelle der Bundesanstalt für Arbeit fungiert.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 30.01.2006 - Az.: 7 O 236/04 - wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 55 %, die Beklagte 45 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

InsO § 143;

Gründe

I.

Der Kläger hat in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma A GmbH in O1 die beklagte ...kasse des ... nach erfolgter Insolvenzanfechtung auf Rückgewähr der von der Insolvenzschuldnerin gezahlten Sozialversicherungsbeiträge und von Winterbauumlagebeträgen in Anspruch genommen.

- Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Tatbestand des angegriffenen landgerichtlichen Urteils gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen. -