I.
Die Parteien streiten um Rückzahlungsansprüche des Klägers gegen die Beklagte aufgrund der Insolvenzanfechtung einer Zahlung von Krankenkassenbeiträgen nach Insolvenzanträgen der Beklagten gegen die Firma P. GmbH. Über das Vermögen dieser Firma wurde aufgrund eines Antrages der Beklagten vom 19. Februar 2004 am 14. Oktober 2004 das Insolvenzverfahren eröffnet; der Kläger wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.
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