I.
Die Parteien streiten über die Anfechtung von Rechtshandlungen, die zur Minderung des Vermögens der Insolvenzschuldnerin geführt haben.
Insgesamt begehrt der Kläger als Insolvenzverwalter der Firma A GmbH von der Beklagten Rückzahlung von 36.928,17 EUR.
Es handelt sich dabei um Zahlungen, die von der Insolvenzschuldnerin in der Zeit vom 10. Januar 2001 bis 14. Dezember 2001 im Rahmen der Zwangsvollstreckung beigetrieben wurden.
Die Beklagte hat in Höhe von 2.556,46 EUR (5.000,00 DM) die Klageforderung anerkannt.
Gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wird auf die tatsächlichen Feststellung im Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 1. Dezember 2004 Bezug genommen.
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