LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 23.06.2022
5 Sa 435/21
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Fundstellen:
EzA-SD 2023, 13
LAGE InsO _ 143 Nr. 1
NZA-RR 2022, 560
ZInsO 2022, 2099
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 29.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 264/21

Insolvenzanfechtung von MindestlohnKein insolvenzgesicherter gesetzlicher MindestlohnKeine Geltung von arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen für Rückgewährsanspruch des Insolvenzverwalters nach § 143 InsO

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.06.2022 - Aktenzeichen 5 Sa 435/21

DRsp Nr. 2022/12509

Insolvenzanfechtung von Mindestlohn Kein insolvenzgesicherter gesetzlicher Mindestlohn Keine Geltung von arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen für Rückgewährsanspruch des Insolvenzverwalters nach § 143 InsO

1. Der Insolvenzverwalter kann wegen Gläubigerbenachteiligung die Rückzahlung des gesamten Arbeitsentgeltes verlangen. Hierzu gehört auch der gegen Insolvenzanfechtung nicht gesicherte gesetzliche Mindestlohn. 2. Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen gelten nicht für den Rückgewährsanspruch des Insolvenzverwalters nach § 143 InsO.

Tenor

1.)

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 29.09.2021, Az. 3 Ca 264/21, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.)

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte Arbeitsentgelt, das sie durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erlangt hat, im Wege der Insolvenzanfechtung an die Masse zurückgewähren muss.