1. Auf die Berufung des Klägers wird das am 09.08.2019 verkündete Schlussurteil des Landgerichts Potsdam - Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 27.529,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.02.2015 bis zum 04.04.2017 sowie seit dem 13.02.2019 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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