Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Insolvenzverwalter macht Ansprüche aus Insolvenzanfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung geltend.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der A, B (folgend: Schuldnerin), das Insolvenzverfahren wurde durch das Amtsgericht Bersenbrück am 22. Februar 2010 eröffnet (- 9 IN 1/10 -). Zur Wiedergabe des Inhalts des Eröffnungsbeschlusses wird auf die Anlage K 1 zur Klageschrift verwiesen (Bl. 84-86 d.A.). Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens war am 08. Januar 2010 bei dem Insolvenzgericht eingegangen.
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