Auf die Berufung des Beklagten wird das am 17.03.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der F GmbH (im Folgenden: Insolvenzschuldnerin); das Insolvenzverfahren wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück vom 18.03.2014 (Az.
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