Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 11.12.2017 [Az. (IIIK) 5 O 17/16] teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.Die Beklagte Ziffer 2 wird verurteilt, an den Kläger 13.504,53 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 1.11.2016 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits in 1. und 2. Instanz tragen die Parteien wie folgt:
a)in 1. Instanz:
Von den Gerichtskosten trägt der Kläger 93% und die Beklagte Ziffer 2 7%.
b) III.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|