Der Kläger, Verwalter in dem auf Eigenantrag vom 17.01.2000 am 04.02.2000 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH, begehrt von der beklagten Bank aus dem Gesichtspunkt der Konkursanfechtung Erstattung von 26.923,93 DM, weil die Beklagte innerhalb des letzten Monats vor Beantragung des Insolvenzverfahrens Zahlungseingänge von 24.037,96 DM und nach Antragstellung weitere Eingänge von 2.885,97 DM auf dem im Soll stehenden Kontokorrentkonto der Gemeinschuldnerin gutschrieb und verrechnete.
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