Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 29. September 2021, Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte Arbeitsentgelt, das er durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erlangt hat, im Wege der Insolvenzanfechtung an die Masse zurückgewähren muss.
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