LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 23.06.2022
5 Sa 436/21
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 29.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 291/21

Insolvenzanfechtung von MindestlohnKeine Insolvenzfestigkeit des gesetzlichen MindestlohnsKeine Geltung arbeitsvertraglicher Ausschlussfristen für Rückgewährungsanspruch des Insolvenzverwalters nach § 143 InsO

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.06.2022 - Aktenzeichen 5 Sa 436/21

DRsp Nr. 2022/12510

Insolvenzanfechtung von Mindestlohn Keine Insolvenzfestigkeit des gesetzlichen Mindestlohns Keine Geltung arbeitsvertraglicher Ausschlussfristen für Rückgewährungsanspruch des Insolvenzverwalters nach § 143 InsO

1. Der Insolvenzverwalter kann wegen Gläubigerbenachteiligung das gesamte bereits gezahlte Arbeitsentgelt zurückverlangen. Davon umfasst ist auch der gesetzliche Mindestlohn, da dieser nicht gegen eine Insolvenzanfechtung gesichert ist. 2. Rückforderungen des Insolvenzverwalters nach § 143 Abs. 1 S. 1 InsO sind zwingendes Recht, so dass arbeitsvertragliche Ausschlussfristen keine Wirkung haben.

Tenor

1.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 29. September 2021, Az. 3 Ca 291/21, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte Arbeitsentgelt, das er durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erlangt hat, im Wege der Insolvenzanfechtung an die Masse zurückgewähren muss.