KG - Urteil vom 15.12.2015
14 U 79/14
Normen:
InsO § 133 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 07.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 387/13

Insolvenzanfechtung von Ratenzahlungen auf einen verlängerten Überbrückungskredit

KG, Urteil vom 15.12.2015 - Aktenzeichen 14 U 79/14

DRsp Nr. 2016/11417

Insolvenzanfechtung von Ratenzahlungen auf einen verlängerten Überbrückungskredit

Bei nahezu pünktlichen Ratenzahlungen einer Schuldnerin auf einen um fünf Monate verlängerten Überbrückungskredit ihrer Hausbank kann es an einem Gläubigerbenachteilungsvorsatz der Schuldnerin gemäß § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO fehlen.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 07.03.2014, berichtigt durch Beschluss vom 24.04.2014, - 20 O 387/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages zuzüglich 10 % abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 10 % leistet.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

InsO § 133 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I. Der Kläger macht gegen die Beklagte Ansprüche aus einer Insolvenzanfechtung geltend.