Die Berufung des Klägers gegen das am 23.01.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn,
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil sowie das vorgenannte Urteil des Landgerichts Bonn sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird das Recht eingeräumt, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der aufgrund dieser Urteile zu vollstreckenden Beträge abzuwenden, sofern nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
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