Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bremen vom 29.08.2013, Geschäfts-Nr. 6-O-1767/12, wird zurückgewiesen. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
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