OLG Bremen - Urteil vom 30.01.2014
3 U 52/13
Normen:
InsO § 9; InsO § 82;
Vorinstanzen:
LG Bremen, vom 29.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 1767/12

Insolvenzanfechtung von Zahlungen eines Versicherungsunternehmens an die InsolvenzschuldnerinKenntnis der Versicherung von der Insolvenz eines Kunden

OLG Bremen, Urteil vom 30.01.2014 - Aktenzeichen 3 U 52/13

DRsp Nr. 2014/2137

Insolvenzanfechtung von Zahlungen eines Versicherungsunternehmens an die Insolvenzschuldnerin Kenntnis der Versicherung von der Insolvenz eines Kunden

1. Hat ein Versicherungsunternehmen zur Erfüllung einer Verbindlichkeit an einen Insolvenzschuldner geleistet, ohne dass das Unternehmen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kannte, hindert die Möglichkeit, diese Information durch implementierten Datenabgleich oder Einzelabfrage aus dem Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zu gewinnen, das Unternehmen nicht daran, sich auf Unkenntnis der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu berufen. 2. Ob dabei die Möglichkeit bestand, mit verhältnismäßig geringem Aufwand Insolvenzbekanntmachungen im Internet programmgesteuert mit eigenen Kundendaten abzugleichen und wesentliche Informationen fortlaufend zu übernehmen, ist dabei nicht relevant (insoweit gegen BGH, Urteil vom 15.04.2010, IX ZR 62/09).

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bremen vom 29.08.2013, Geschäfts-Nr. 6-O-1767/12, wird zurückgewiesen. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.