I. Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten zu 2) wird das am 11. Oktober 2019 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 104a
Vorbehaltsurteil
Die Beklagten zu 1) und 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.998.000,00 EUR zu zahlen, der Beklagte zu 1) nebst Zinsen von 4 % seit dem 02. Juni 2009, die Beklagte zu 3) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vom 03. Juni 2009 bis zum 04. April 2017 und ab dem 21. Dezember 2017.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Den Beklagten zu 1) und 3) werden ihre Rechte im Nachverfahren vorbehalten.
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