Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 7. Dezember 2017 wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zu 2 zurückgewiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 3.797,46 € festgesetzt.
A.
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