I. Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 10. Dezember 2012 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten hat die Beklagte dem Kläger zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um Insolvenzgeld für August 2011.
Der Kläger war ab dem 26. Juli 2011 bei der KMS K... S... GmbH als Lagerarbeiter beschäftigt. Grundlage war der Arbeitsvertrag vom 10. August 2011.
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