BAG - Urteil vom 19.07.2007
6 AZR 1087/06
Normen:
InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 Alt. 2 § 22 § 38 § 47 § 48 § 50 § 108 § 113 §§ 209 f. ; SGB IV § 14 § 22 ;
Fundstellen:
AP Nr. 14 zu § 55 InsO
ArbRB 2007, 355
AuR 2007, 443
BAGE 123, 269
DB 2008, 1329
MDR 2008, 47
NZA-RR 2009, 94
ZIP 2007, 2173
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 02.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 740/06
ArbG Wesel, vom 06.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 4144/05

Insolvenzrecht - Anspruch auf Einmalzahlung aus einer vor Insolvenzeröffnung abgeschlossenen Betriebsvereinbarung; Verwertungsvereinbarung; Masseverbindlichkeit

BAG, Urteil vom 19.07.2007 - Aktenzeichen 6 AZR 1087/06

DRsp Nr. 2007/19483

Insolvenzrecht - Anspruch auf Einmalzahlung aus einer vor Insolvenzeröffnung abgeschlossenen Betriebsvereinbarung; Verwertungsvereinbarung; Masseverbindlichkeit

»Stimmt ein vorläufiger Insolvenzverwalter ohne Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis einer Betriebsvereinbarung zu, nach der ein verpfändetes Kontoguthaben zur Befriedigung von Restansprüchen der Arbeitnehmer aus einem Sozialplan dienen soll, und führt er nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und seiner Bestellung zum Insolvenzverwalter im Zusammenwirken mit den anderen Beteiligten diese Betriebsvereinbarung durch, kommt eine Verwertungsvereinbarung zustande, die in den Grenzen des Kontoguthabens Masseverbindlichkeiten gegenüber den begünstigten Arbeitnehmern gem. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet.«

Orientierungssätze: 1. Ein Anspruch auf Zahlung einer monatlichen außertariflichen Zulage aus einem Sozialplan, der durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in einen Anspruch auf eine Einmalzahlung umgewandelt und lediglich von dem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem vor Insolvenzeröffnung liegenden Stichtag abhängig gemacht wird, ist gem. § 38 InsO einfache Insolvenzforderung, auch wenn die Zahlung erst nach Insolvenzeröffnung fällig wird.