OLG Köln - Beschluß vom 05.09.2001
16 W 11/01
Normen:
EuGVÜ Art. 27 Nr. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2002, 130
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 05.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 28/01

Insolvenzrecht; Internationales Recht; Miet-Wohnungsrecht; Verfahrensrecht; Ladungsfrist in einer Mietsache in den Niederlanden

OLG Köln, Beschluß vom 05.09.2001 - Aktenzeichen 16 W 11/01

DRsp Nr. 2002/3011

Insolvenzrecht; Internationales Recht; Miet-Wohnungsrecht; Verfahrensrecht; Ladungsfrist in einer Mietsache in den Niederlanden

Die Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks in einer Mietsache in den Niederlanden unter ausdrücklicher Verkürzung der Ladungsfrist auf nur eine Woche gem. § 7 Abs. 1 niederl. ZPO an eine zu diesem Zeitpunkt in den Niederlanden wohnende Schuldnerin steht der späteren Vollstreckung eines danach ergangenen Versäumnisurteils in des Bundesrepublik nicht entgegen.

Normenkette:

EuGVÜ Art. 27 Nr. 2 ;

Gründe: