Insolvenzrecht; Unzulässige Aufrechnung gem. § 96 Nr. 3 InsO
OLG Köln, Urteil vom 17.11.2000 - Aktenzeichen 19 U 206/99
DRsp Nr. 2001/11729
Insolvenzrecht; Unzulässige Aufrechnung gem. § 96 Nr. 3 InsO
§ 96 Nr. 3 InsO greift auch ein, wenn die anfechtbare Rechtshandlung durch einen Dritten vorgenommen worden ist. Entgegen dem insoweit missverständlichen Wortlaut der Vorschrift muss der Abtretungsempfänger bei Begründung der Aufrechnungslage nicht schon die Stellung eines Insolvenzgläubigers haben. Vielmehr genügt es, dass ein Gläubiger seine Forderung unter Anfechtungsvoraussetzungen an einen Schuldner der späteren Insolvenzmasse abtritt, damit dieser nach Insolvenzeröffnung aufrechnen kann.