BGH - Urteil vom 20.07.2017
IX ZR 7/17
Normen:
InsO § 134 Abs. 1; InsO § 143 Abs. 1; HGB § 169 Abs. 1;
Fundstellen:
NZI 2017, 802
ZInsO 2017, 1843
Vorinstanzen:
AG Düsseldorf, vom 13.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 232 C 17690/14
LG Düsseldorf, vom 09.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 10 S 4/16

Insolvenzrechtliche Anfechtung von Auszahlungen von in Schneeballsystemen erzielten Scheingewinnen als objektiv unentgeltliche Leistung; Unentgeltlichkeit einer Leistung im Zwei-Personen-Verhältnis; Gewährung eines Anspruchs auf eine gewinnunabhängige Ausschüttung gegenüber den Kommanditisten für ihre tatsächlich geleistete Einlage auf Grundlage des Gesellschaftsvertrags

BGH, Urteil vom 20.07.2017 - Aktenzeichen IX ZR 7/17

DRsp Nr. 2017/10686

Insolvenzrechtliche Anfechtung von Auszahlungen von in "Schneeballsystemen" erzielten Scheingewinnen als objektiv unentgeltliche Leistung; Unentgeltlichkeit einer Leistung im Zwei-Personen-Verhältnis; Gewährung eines Anspruchs auf eine gewinnunabhängige Ausschüttung gegenüber den Kommanditisten für ihre tatsächlich geleistete Einlage auf Grundlage des Gesellschaftsvertrags

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 9. Dezember 2016 aufgehoben.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 13. Januar 2016 wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Rechtsmittelverfahren zu tragen.

Normenkette:

InsO § 134 Abs. 1; InsO § 143 Abs. 1; HGB § 169 Abs. 1;

Tatbestand

Der Kläger ist Verwalter in dem auf Gläubigerantrag am 9. Dezember 2011 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Z. GmbH & Co. KG (nachfolgend: Schuldnerin), einer Publikums-KG, an der sich der Beklagte als Kommanditist mit einer in das Handelsregister eingetragenen Hafteinlage von 80.000 € beteiligte.