Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 9. Dezember 2016 aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 13. Januar 2016 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Rechtsmittelverfahren zu tragen.
Der Kläger ist Verwalter in dem auf Gläubigerantrag am 9. Dezember 2011 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Z. GmbH & Co. KG (nachfolgend: Schuldnerin), einer Publikums-KG, an der sich der Beklagte als Kommanditist mit einer in das Handelsregister eingetragenen Hafteinlage von 80.000 € beteiligte.
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