Auf die Berufung des Klägers wird das am 2. Dezember 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Kiel, Az.
Hinsichtlich des weitergehenden Zinsanspruchs werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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