Die Parteien streiten über einen Wiedereinstellungsanspruch und dessen insolvenzrechtliche Behandlung sowie die Wirksamkeit einer vorsorglich ausgesprochenen Kündigung.
Der 1965 geborene, verheiratete Kläger war seit dem 01. Januar 1986 bei der N GmbH als Versandleiter beschäftigt. Er erzielte in einer 40-Stunden-Woche ein Bruttomonatsgehalt von 3.068,00 €.
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