LAG Köln - Urteil vom 07.12.2005
3 Sa 1055/05
Normen:
BGB § 611 ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BB 2006, 1455
MDR 2006, 1074
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 11.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 8946/02

Insolvenzrechtliche Einordnung des Weihnachtsgeldes

LAG Köln, Urteil vom 07.12.2005 - Aktenzeichen 3 Sa 1055/05

DRsp Nr. 2006/19854

Insolvenzrechtliche Einordnung des Weihnachtsgeldes

»1. Auch in der Insolvenz sind Weihnachtsgratifikationen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, zu zahlen. 2. Die insolvenzrechtliche Einordnung einer Gratifikation ist entscheidend von dem Gratifikationszweck und -charakter abhängig. 3. Mit einer Weihnachtsgratifikation wird regelmäßig erbrachte Betriebstreue belohnt. Sie ist daher in aller Regel eine sonstige Masseverbindlichkeit i. S. v. § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO

Normenkette:

BGB § 611 ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger war langjähriger Mitarbeiter der Schuldnerin, über deren Vermögen am 05.08.2002 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Beklagte ist der Insolvenzverwalter, der den Kläger mit Schreiben vom 07.08.2002 mit sofortiger Wirkung unter Anrechnung des restlichen Urlaubsanspruchs von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freistellte und mit dem Kläger am 05.12.2003 einen Teilvergleich dahingehend schloss, dass das Arbeitsverhältnis mit der Schuldnerin durch ordentliche insolvenzbedingte Kündigung des Beklagten vom 28.08.2002 mit Ablauf des 30.11.2002 endete. Die Parteien vereinbarten ferner eine ordnungsgemäße Abwicklung unter Beachtung der insolvenzrechtlichen Vorschriften.