OLG Brandenburg - Urteil vom 18.07.2007
7 U 205/06
Normen:
InsO § 133 Abs. 1 ; InsO § 135 ; InsO § 143 Abs. 1 ; GmbHG § 64 ;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 21.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 136/04

Insolvenzrechtliche Rückgewähr- und Schadensersatzansprüche gegen die Geschäftsführer einer GmbH wegen der Verletzung der Geschäftsführerpflichten

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.07.2007 - Aktenzeichen 7 U 205/06

DRsp Nr. 2007/15167

Insolvenzrechtliche Rückgewähr- und Schadensersatzansprüche gegen die Geschäftsführer einer GmbH wegen der Verletzung der Geschäftsführerpflichten

Sobald sich bei einer GmbH wirtschaftliche Schwierigkeiten abzeichnen, hat jeder Geschäftsführer allein und unabhängig von einer Ressortaufteilung eine Überschuldungsbilanz zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben. Grundsätzlich besteht auch eine Kontroll- und Überwachungspflicht gegenüber einem Mitgeschäftsführer. Kommt der Geschäftsführer seinen Verpflichtungen nicht nach, kann der Insolvenzverwalter den Geschäftsführer unter dem Gesichtspunkt der insolvenzrechtlichen Rückgewähr in Anspruch nehmen.

Normenkette:

InsO § 133 Abs. 1 ; InsO § 135 ; InsO § 143 Abs. 1 ; GmbHG § 64 ;

Entscheidungsgründe:

I.