OLG Dresden - Urteil vom 13.10.2005
13 U 2364/04
Normen:
BGB § 398 ; InsO § 129 § 131 § 140 ;
Fundstellen:
OLGReport-Dresden 2006, 825
WM 2006, 2095
ZIP 2005, 2167
ZIP 2006, 1786
Vorinstanzen:
LG Bautzen, vom 30.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 220/04

Insolvenzrechtlichen Anfechtbarkeit des Werthaltigmachens einer sicherungszedierten Werklohnforderung

OLG Dresden, Urteil vom 13.10.2005 - Aktenzeichen 13 U 2364/04

DRsp Nr. 2006/21293

Insolvenzrechtlichen Anfechtbarkeit des "Werthaltigmachens" einer sicherungszedierten Werklohnforderung

»Zur insolvenzrechtlichen Anfechtbarkeit des "Werthaltigmachens" einer sicherungszedierten Werklohnforderung während der kritischen Zeit.«

Normenkette:

BGB § 398 ; InsO § 129 § 131 § 140 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger macht gegen die Beklagte einen insolvenzrechtlichen Anfechtungsanspruch geltend. Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, weil die Verrechnung der streitgegenständlichen Zahlungen durch die Beklagte mit deren Forderungen gegen die Insolvenzschuldnerin nicht anfechtbar sei. Die Insolvenzschuldnerin habe diese Forderungen wirksam an die Beklagte abgetreten. Auch die Abtretung unterliege nicht der Anfechtung, weil die Forderung mit Abschluss des Werkvertrags und damit außerhalb der kritischen Zeit entstanden sei.