SchlHOLG - Urteil vom 29.09.2021
9 U 11/21
Normen:
GmbHG § 64 S. 1; InsO § 19 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Kiel, vom 22.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 16 HKO 61/14

Insolvenzrechtlicher Anspruch aus Geschäftsführerhaftung wegen Zahlungen nach InsolvenzreifeSorgfalt eines ordentlichen GeschäftsmannsBegriff der ÜberschuldungQualifizierter faktischer Konzern

SchlHOLG, Urteil vom 29.09.2021 - Aktenzeichen 9 U 11/21

DRsp Nr. 2021/18181

Insolvenzrechtlicher Anspruch aus Geschäftsführerhaftung wegen Zahlungen nach Insolvenzreife Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns Begriff der Überschuldung Qualifizierter faktischer Konzern

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 22.12.2020, Az. 16 HKO 61/14, wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund der Urteile zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

GmbHG § 64 S. 1; InsO § 19 Abs. 2 S. 1;

Gründe

I.

1. 2.