BFH - Beschluss vom 06.10.2005
VII B 309/04
Normen:
InsO § 35 § 38 § 96 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG (1999) § 17 Abs. 1 S. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 369
Vorinstanzen:
FG Berlin, vom 05.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 5439/02

Insolvenzverfahren: Aufrechnung des FA gegen USt-Erstattungsanspruch

BFH, Beschluss vom 06.10.2005 - Aktenzeichen VII B 309/04

DRsp Nr. 2005/20416

Insolvenzverfahren: Aufrechnung des FA gegen USt-Erstattungsanspruch

1. Im Insolvenzverfahren des Stpfl. kommt es hinsichtlich der Frage, ob ein Anspruch zur Insolvenzmasse gehört oder ob die Forderung eines Gläubigers eine Insolvenzforderung ist, nicht darauf an, ob der Anspruch zum Eröffnung des Insolvenzverfahrens im steuerrechtlichen Sinne entstanden war, sondern darauf, ob in diesem Zeitpunkt nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch bereits gelegt war. Insoweit können auch zivilrechtliche Umstände maßgeblich sein.2. Eine Steuerforderung ist daher immer dann Insolvenzforderung, wenn sie vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Weise "begründet" worden ist, dass der zu Grunde liegende zivilrechtliche Sachverhalt, der zur Entstehung der Steueransprüche führt, bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist.3. Nach den nämlichen Grundsätzen muss auch die Zugehörigkeit eines steuerrechtlichen Vergütungs- oder Erstattungsanspruchs des Schuldners zur Insolvenzmasse beurteilt werden.

Normenkette:

InsO § 35 § 38 § 96 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG (1999) § 17 Abs. 1 S. 3 ;

Gründe: