1. Das Verfahren wird wieder aufgenommen.
2. Die Klage wird abgewiesen.
3. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Die Klage richtet sich gegen die Bescheide über den Gewerbesteuermessbetrag 1993, 1994, 1995 und die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.1993, 31.12.1994 und den 31.12.1995. Diese Bescheide erfassen das Betriebsergebnis eines gewerblichen Grundstückshandels, für dessen steuerliche Behandlung der Beklagte, das Finanzamt München (vormals Abt. IV, nunmehr Abt. IV/V) zuständig ist.
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