OLG Bamberg - Beschluss vom 05.12.2003
3 W 128/03
Normen:
ZPO § 240 ; ZPO § 244 ;
Fundstellen:
OLGReport-Bamberg 2004, 181
Vorinstanzen:
LG Schweinfurt, vom 30.09.2003

Insolvenzverfahren: Die Unterbrechungswirkung gem. § 240 ZPO erfaßt auch das Prozesskostenhilfeverfahren

OLG Bamberg, Beschluss vom 05.12.2003 - Aktenzeichen 3 W 128/03

DRsp Nr. 2004/4226

Insolvenzverfahren: Die Unterbrechungswirkung gem. § 240 ZPO erfaßt auch das Prozesskostenhilfeverfahren

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt zur Unterbrechung des Rechtsstreits, der die Insolvenzmasse betrifft. Die Unterbrechungswirkung erfaßt auch das Prozesskostenhilfeverfahren.

Normenkette:

ZPO § 240 ; ZPO § 244 ;

Entscheidungsgründe:

Die sofortige Beschwerde ist zulässig und führt im Ergebnis zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung.