I. Das LG M. verurteilte E. am 4.3.2013 u.a. wegen Anlagebetruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten. Es stellte dabei fest, dass dem Verurteilten betrügerisch erlangte Anlagegelder in Höhe von insgesamt mindestens USD 32.466.721,54 zugeflossen sind, die von den Geschädigten auf Konten der vom Angeklagten betriebenen Anlagefirmen P Inc. und PC Inc. in Florida eingezahlt worden waren. Das LG stellte zudem fest, dass der Verurteilte von dem besagten Konto bei der P Inc. im Zeitraum Dezember 2006 bis April 2007 ohne Rechtsgrund EUR 474.152,83 auf ein Konto der Nebenbeteiligten, seiner Lebensgefährtin, bei der C-Bank überwiesen hat. Von einer Verfallsanordnung beim Verurteilten oder der Nebenbeteiligten sah das LG im Hinblick auf entgegenstehende Ansprüche Verletzter ab. Das Urteil ist rechtskräftig.
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