Instanzenzug gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts
OLG Hamburg, Beschluss vom 04.01.2001 - Aktenzeichen 6 W 69/00
DRsp Nr. 2005/3600
Instanzenzug gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts
Bei der Entscheidung darüber, inwieweit ein Vermögensgegenstand zur Insolvenzmasse einzuziehen ist, handelt es sich um eine Entscheidung im Insolvenzverfahren, die von dem Insolvenzgericht zu treffen ist. Eine solche Entscheidung ist vom Schuldner nicht anfechtbar, weil Entscheidungen des Insolvenzgerichts gem. § 6 Abs. 1InsO nur in den Fällen einem Rechtsmittel unterliegen, in denen die InsO selbst die sofortige Beschwerde vorsieht.