Auf die Revision des Beklagten wird das Teilurteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 13. Juli 2012 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger verlangt Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertrags.
Die Beklagte zu 1 ist eine in der Schweiz ansässige Vermögensverwaltung, die in Deutschland nicht über eine Erlaubnis gemäß §
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