OLG Frankfurt/Main, vom 26.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 15 U 200/05
LG Marburg, vom 02.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 209/04
Internationale Zuständigkeit der Gerichte für Insolvenzanfechtungsklagen gegen einen nicht im Mitgliedsstaat des Insolvenzverfahrens ansässigen Anfechtungsgegner
BGH, Beschluß vom 21.06.2007 - Aktenzeichen IX ZR 39/06
DRsp Nr. 2007/13254
Internationale Zuständigkeit der Gerichte für Insolvenzanfechtungsklagen gegen einen nicht im Mitgliedsstaat des Insolvenzverfahrens ansässigen Anfechtungsgegner
»Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Vorabentscheidung folgende Fragen vorgelegt:a) Sind die Gerichte des Mitgliedstaates, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet worden ist, für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Anfechtungsgegner, der seinen satzungsmäßigen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat, gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO international zuständig?b) Falls die Frage zu a) zu verneinen ist:Fällt die Insolvenzanfechtungsklage unter die Ausnahmebestimmung des Art. 1 Abs. 2 lit. b Brüssel I-VO oder bestimmt sich die internationale Zuständigkeit für Insolvenzanfechtungsklagen nach dieser Verordnung?«