A. Der Schuldner nahm 1992 einen Kredit bei der Gläubigerin auf. Nachdem er nach Frankreich verzogen war, erwirkte die Gläubigerin gegen ihn am 6. Dezember 1994 beim Tribunal d'instance Haguenau eine Ordonnance d'injonction de payer auf Zahlung von 134.813 FF nebst Zinsen und Kosten. Am 28. Februar 1996 wurde gegen den Schuldner vom Tribunal de Grande Instance de Strasbourg das Konkurs-(Liquidations-)Verfahren eröffnet. Am 18. Mai 1999 wurde dieses Verfahren mangels Masse beendet und dem Schuldner Schuldbefreiung gewährt.
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