Auf die Rechtsmittel des weiteren Beteiligten werden die Beschlüsse der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 28. September 2010 und des Amtsgerichts Düsseldorf vom 5. August 2010 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsmittel - an das Amtsgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 400.000 € festgesetzt.
I.
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