OLG Thüringen - Urteil vom 06.09.2000
2 U 25/00
Normen:
InsO § 96 Nr. 3 ; GesO § 7 Abs. 5 ;
Fundstellen:
KTS 2001, 129
EWiR 2001, 231

Isolierte Anfechtung der Aufrechnungslage

OLG Thüringen, Urteil vom 06.09.2000 - Aktenzeichen 2 U 25/00

DRsp Nr. 2005/14170

Isolierte Anfechtung der Aufrechnungslage

»1. Nach der GesO ist eine isolierte Anfechtung der Aufrechnungslage dann nicht möglich, wenn der Aufrechnung ein gegenseitiger Vertrag zugrundeliegt. Der Verwalter ist in diesen Fällen gehalten, den Vertrag anzufechten. 2. Es kann dahinstehen, ob § 96 Nr. 3 InsO dies erlaubt, da jedenfalls für den Geltungsbereich der GesO ein Vorgriff auf diese Regelung nicht zulässig ist.«

Normenkette:

InsO § 96 Nr. 3 ; GesO § 7 Abs. 5 ;
Fundstellen
KTS 2001, 129
EWiR 2001, 231