Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung auch im Insolvenzverfahren nicht statthaft; Kostentragung bei Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse
OLG Köln, Beschluss vom 14.04.2000 - Aktenzeichen 2 W 65/00
DRsp Nr. 2004/1487
Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung auch im Insolvenzverfahren nicht statthaft; Kostentragung bei Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse
»1. In entsprechender Anwendung von § 99 Abs. 1ZPO ist auch im Insolvenzverfahren die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung nicht statthaft.2. Die Entscheidung, bei einer Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse die Kosten des Verfahrens dem Antrag stellenden Gläubiger aufzuerlegen, ist nicht unvertretbar und daher nicht greifbar gesetzwidrig.«