Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
WM 2010, 420
ZIP 2010, 187
Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Insolvenzverfahren - Weigerung eines Mitgliedstaats, die Entscheidung des zuständigen Gerichts eines anderen Mitgliedstaats über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und die Entscheidungen über die Durchführung und die Beendigung dieses Insolvenzverfahrens anzuerkennen
EuGH, Urteil vom 21.01.2010 - Aktenzeichen Rs. C-444/07
DRsp Nr. 2010/1962
Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Insolvenzverfahren - Weigerung eines Mitgliedstaats, die Entscheidung des zuständigen Gerichts eines anderen Mitgliedstaats über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und die Entscheidungen über die Durchführung und die Beendigung dieses Insolvenzverfahrens anzuerkennen
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