LG Rostock, Urteil vom 13.12.2001 - Aktenzeichen 4 O 180/00
DRsp Nr. 2003/16798
Kanzleiabwicklung nach Rechtsanwaltsinsolvenz
»1. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines ehemaligen Rechtsanwaltes berührt nicht die Rechtsstellung des amtlich bestellten Abwicklers.2. Der amtlich bestellte Abwickler hat nach Auftragsrecht den aus der Abwicklung resultierenden Überschuss an den Insolvenzverwalter auszukehren.«