FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 04.08.2010
1 K 1130/07
Normen:
InsO § 294 Abs. 1; InsO § 294 Abs. 3; BGB § 394; AO § 218; AO § 226;

Kein allgemeines Aufrechnungsverbot in der Wohlverhaltensphase

FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 04.08.2010 - Aktenzeichen 1 K 1130/07

DRsp Nr. 2010/23131

Kein allgemeines Aufrechnungsverbot in der Wohlverhaltensphase

In der Wohlverhaltensphase besteht kein allgemeines bürgerlich-rechtliches Aufrechnungsverbot. Das FA kann daher einen Umsatzsteuererstattungsanspruch im Rahmen einer Umsatzsteuervoranmeldung eines nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens eröffneten Gewerbebetriebs mit vorinsolvenzlichen Einkommensteuerrückständen aufrechnen.

Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

InsO § 294 Abs. 1; InsO § 294 Abs. 3; BGB § 394; AO § 218; AO § 226;

Tatbestand:

Über das Vermögen des Klägers wurde durch Beschluss des Amtsgerichts S das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet und durch Beschluss mangels zu verteilender Masse wieder aufgehoben. Seitdem befindet sich der Kläger in der so genannten Wohlverhaltensperiode zur Erlangung der Restschuldbefreiung.