LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 22.11.2019
L 3 AL 13/17
Normen:
SGB III § 165 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SGB III § 165 Abs. 3; InsO § 35 Abs. 2 S. 1; InsO § 156;
Vorinstanzen:
SG Lübeck, vom 11.11.2016

Kein Anspruch auf Insolvenzgeld wegen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei einem bestehenden Insolvenzereignis ohne zwischenzeitlichen Eintritt von Zahlungsfähigkeit des Unternehmens

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.11.2019 - Aktenzeichen L 3 AL 13/17

DRsp Nr. 2020/16273

Kein Anspruch auf Insolvenzgeld wegen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei einem bestehenden Insolvenzereignis ohne zwischenzeitlichen Eintritt von Zahlungsfähigkeit des Unternehmens

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 11. November 2016 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB III § 165 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SGB III § 165 Abs. 3; InsO § 35 Abs. 2 S. 1; InsO § 156;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung von Insolvenzgeld streitig.